Schluss mit den Tricksereien

Der Bundesrat hat Änderungen an der Verpackungsverordnung zugestimmt. Mit dem Beschluss vom 11. Juli sollen zunächst Schlupflöcher geschlossen werden, die das privatwirtschaftlich organisierten Rücknahmesystems an den Rand des finanziellen Kollaps geführt haben.

In einer begleitenden Entschließung fordern die Bundesländer die Bundesregierung auf, binnen der nächsten sechs Monate den Entwurf eines Wertstoffgesetzes zur Ablösung der Verpackungsverordnung vorzulegen. Ziel müsse es sein, Verpackungen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen verbraucherfreundlich und möglichst einfach gemeinsam zu erfassen und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Allerdings konnten sich die Länder in ihrem Entschließungsantrag nicht auf eine mehrheitsfähige Position verständigen, ob in Zukunft die Kommunen oder die Privatwirschaft die Verantwortung tragen sollen und wie sie sich die Finanzierung vorstellen.

Neue Verträge sollen Finanzierung sichern

Mit der Änderung der Verpackungsverordnung wird u.a. die Möglichkeit für Unternehmen gestrichen, Zahlungen an duale Systeme zurückzuverlangen, wenn sie gebrachten Verpackungen zurücknehmen. Nach Darstellung der Bundesregierung wurde der Wettbewerb auf Ebene der dualen Systeme teilweise durch Missbrauch und Umgehung dieser Regelungen verzerrt.

„Das ist eine wichtige Entscheidung, weil sie die Voraussetzung für die Stabilisierung des dualen Systems schafft“, kommentiert Stefan Schreiter, CEO der Duales System Holding, die Entscheidung „Die dualen Systeme ihrerseits werden demnächst neue, eindeutige Clearingverträge abschließen und die Finanzierung des Systems für 2014 sichern.“